Allgemeine Geschäftsbedingungen

Business to Business (B2B)

Geschäftsbedingungen der JUMBO Stillads A/S (B2B)

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe der JUMBO Stillads A/S (nachfolgend „Verkäufer“), soweit sie nicht ausdrücklich durch eine andere schriftliche Vereinbarung abbedungen werden.

1.2 Einkaufsbedingungen des Käufers sind im Vertragsverhältnis nur dann gültig, wenn der Verkäufer schriftlich zustimmt. Akzeptiert der Verkäufer schriftlich, dass die Einkaufsbedingungen des Käufers gelten, haben die Bestimmungen der Auftragsbestätigung und dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen im Falle von Widersprüchen Vorrang.

2. Angebot & Auftragsbestätigung

2.1 Angebote des Verkäufers sind 7 Tage gültig, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

2.2 Der Verkäufer ist nur verpflichtet, im Einklang mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zu handeln.

3. Preise & Zahlung – Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Verkäufe an dänische Käufer erfolgen zu Preisen in Dänischen Kronen (Verkäufe an ausländische Käufer zu vereinbarten Währungen), gültig am Lieferdatum. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, öffentliche Abgaben jeglicher Art, Verpackung, Transport usw. Der Verkäufer ist berechtigt, vereinbarte Preise für nicht gelieferte Waren entsprechend Preissteigerungen seiner Zulieferer zu erhöhen.

3.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung netto bei Lieferung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt, ist der Verkäufer berechtigt, den Kauf sofort und ohne weitere Ankündigung zu kündigen oder Verzugszinsen in Höhe von 2% pro angefangenen Monat zu verlangen.

3.3 Das Eigentum an der verkauften Ware verbleibt in allen Belangen beim Verkäufer, bis der Kaufpreis und alle sonstigen Kosten vollständig vom Käufer bezahlt wurden.

4. Leistung des Verkäufers

4.1 Die Leistung des Verkäufers umfasst nur die in der Auftragsbestätigung spezifizierten Waren und Leistungen. Der Verkäufer verpflichtet sich, eine Leistung von üblicher guter Qualität hinsichtlich Material und Verarbeitung zu erbringen.

5. Lieferzeit & -ort

5.1 Alle angegebenen Lieferzeiten sind ungefähr und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer bestätigt.

5.2 Alle Lieferungen erfolgen „EX-WORKS“ (INCOTERMS 2010). Das Risiko der gekauften Ware geht bei Lieferung auf den Käufer über. Ist der Käufer verpflichtet, die Ware abzuholen, und hält der Verkäufer diese bereit, geht das Risiko bereits ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer über.

5.3 Wird ein anderer Lieferort als der Geschäftssitz des Verkäufers vereinbart, erfolgt der Transport dorthin einschließlich etwaiger Beladung auf Rechnung und Risiko des Käufers.

5.4 Für Lieferungen zu Inseln ohne Brückenverbindung wird ein Fährzuschlag berechnet.

5.5 Nimmt der Käufer die Ware trotz Verpflichtung nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, den Kauf sofort und ohne weitere Ankündigung zu kündigen oder mit Dritten eine Lagervereinbarung für die Ware auf Rechnung und Risiko des Käufers zu treffen.

5.6 Bei Lieferung an den Geschäftssitz des Käufers oder einen sonst vom Käufer benannten Lieferort ist der Käufer dafür verantwortlich, dass Personal und Material zum Entladen des LKW des Transporteurs vorhanden sind.

6. Verzögerung

6.1 Bei Lieferung an den Geschäftssitz des Käufers oder einen sonst vom Käufer benannten Lieferort ist der Käufer dafür verantwortlich, dass Personal und Material zum Entladen des LKW des Transporteurs vorhanden sind.

6.2 Liefert der Verkäufer die Ware nicht innerhalb der vom Käufer gemäß Punkt 6.1 gesetzten zusätzlichen Frist, ist der Käufer durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer berechtigt, den Kaufvertrag aufzuheben. Betrifft die Verzögerung nur einen Teil einer Gesamtlieferung, kann der Käufer nur für diesen Teil den Kaufvertrag aufheben.

6.3 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Kompensation aufgrund der Verzögerung durch den Verkäufer.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht

7.1 Der Käufer muss die Lieferung unverzüglich bei Erhalt gründlich untersuchen, um sicherzustellen, dass die Lieferung mangelfrei, unbeschädigt und vertragsgemäß ist.

7.2 Die Quittierung beim Frachtführer bestätigt, dass die Lieferung mangelfrei, unbeschädigt und vertragsgemäß empfangen wurde. Sollte die Lieferung während des Transports unerwartet beschädigt werden, ist es wichtig, nicht zu quittieren, sondern einen begründeten Vorbehalt auf dem Frachtbrief (sowohl auf der eigenen als auch auf der Kopie des Fahrers) zu vermerken, der angibt, welche Ware beschädigt ist und wie der Schaden aussieht (z. B. Delle auf einer Stufe bei 1 Stück zweistufiger Leiter), und anschließend den Verkäufer für das weitere Vorgehen zu kontaktieren.

7.3 Grundsätzlich werden keine Sendungen ohne Empfangsquittung gestellt, der Käufer kann jedoch darauf hinweisen, dass die Ware „ohne Quittung“ abgestellt werden darf. In diesem Fall haftet der Empfänger für die Sendung, als hätte er beim Frachtführer quittiert, und der Verkäufer kann nicht für Schäden, Mängel oder Diebstahl verantwortlich gemacht werden.

7.4 Reklamationen über Mängel oder Schäden, die der Käufer festgestellt hat oder hätte feststellen müssen gemäß Punkt 7.1 und gleichzeitig einen begründeten Vorbehalt auf dem Frachtbrief vermerkt hat, sind unverzüglich nach Verlassen der Lieferadresse durch den Frachtführer schriftlich dem Verkäufer mitzuteilen, und der Frachtbrief mit dem begründeten Vorbehalt ist per E-Mail an info@jumbo.as zu senden.

7.5 Unterlässt der Käufer die Reklamation gemäß Abschnitt 7.4, verliert er sein Recht, Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund des betreffenden Schadens und/oder Mangels geltend zu machen.

8. Mängel

8.1 Bei fristgerechter Reklamation des Käufers gemäß Abschnitt 7.4 hat der Verkäufer das Recht, Mängel zu beheben, Ersatz zu liefern oder dem Käufer eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Nur wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der Reklamation des Käufers die Behebung, Ersatzlieferung oder Preisminderung vornimmt, hat der Käufer das Recht, den Kaufvertrag hinsichtlich des mangelhaften Teils der Lieferung aufzuheben.

8.2 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Kompensation aufgrund von Mängeln, die über das in Abschnitt 8.1 Genannte hinausgehen.

8.3 Lässt der Käufer die Mängelbeseitigung von Dritten durchführen, entgegen Abschnitt 8.1, kann er keine Erstattung der Kosten durch den Verkäufer verlangen.

9. Rücksendung

9.1 Die Rücksendung von Produkten durch den Käufer ist nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer sowie gemäß den auf der Website des Verkäufers unter „Service“ und „Rücksendungen und Reklamationen“ beschriebenen Bedingungen möglich.

10. Garantie

10.1 Die Garantien des Verkäufers für seine Produkte sind Herstellergarantien gegen Produktionsfehler, exklusive Versand zu/von der Fabrikadresse des Verkäufers in Kolding, Dänemark.

10.2 Die Garantien des Verkäufers decken ausschließlich Schäden und Fehler ab, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.

10.3 Die Garantien des Verkäufers decken keine Fehler ab, die entstanden sind durch:

  • Überlastung

  • Grobe Handhabung / Missbrauch der Produkte

  • Falsche Behandlung / Handhabung der Produkte

  • Unautorisierte Reparaturversuche

  • Beschädigungen durch äußere Einwirkungen

  • Fremdkörper im Produkt, wie z. B. Wasser, Sand, Mörtel, abrasive Staubmaterialien oder Metallspäne

  • Normale Abnutzung

  • Änderungen an der Konstruktion des Produkts

  • Verwendung nicht originaler Zubehör- oder Ersatzteile

11. Reklamationen

11.1 Reklamationen des Käufers über Produkte können nur gemäß den auf der JUMBO Stillads-Website unter „Service“ und „Rücksendungen und Reklamationen“ beschriebenen Bedingungen erfolgen.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Der Verkäufer haftet nur für Fehler bei seinen Lieferungen, wenn der Käufer diese vorschriftsmäßig und ordnungsgemäß sowie gemäß den etwaigen Anweisungen des Verkäufers verwendet hat. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf Fehler an seinen eigenen Lieferungen, jedoch nicht auf Fehler, die im Zusammenhang mit der Einfügung der Lieferungen des Verkäufers in andere Lieferungen entstehen. Änderungen oder Eingriffe in die gelieferten Waren ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers entbinden den Verkäufer von jeglicher Verpflichtung.

12.2 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Betriebs-, Zeit-, Gewinn- oder sonstige indirekte Verluste des Käufers, seiner Kunden oder anderer Nutzer der Lieferungen des Verkäufers. Der Käufer kann keine Entschädigung für die Kosten der Demontage und Wiederanbringung von Gegenständen oder Installationen verlangen, in die die Ware eingefügt wurde.

13. Produkthaftung

13.1 Der Verkäufer lehnt im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer jegliche Haftung für betriebliche Sachschäden ab, die mit den Lieferungen des Verkäufers in Zusammenhang stehen könnten. Sollte der Verkäufer von Dritten auf Schadensersatz für betriebliche Sachschäden in Anspruch genommen werden, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer von jeglichen derartigen Ansprüchen freizustellen und die angemessenen Kosten des Verkäufers zur Verteidigung gegen solche Ansprüche zu übernehmen.

14. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

14.1 Alle geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers, die mit der Lieferung verbunden sind, bleiben Eigentum des Verkäufers.

14.2 Alle Zeichnungen, Modelle und anderen technischen Dokumente im Zusammenhang mit der Lieferung, die vor oder nach Vertragsabschluss vom Verkäufer an den Käufer übergeben werden, bleiben Eigentum des Verkäufers. Ohne Zustimmung des Verkäufers darf dieses Material nur für die Nutzung oder den Weiterverkauf der Ware verwendet werden.

14.3 Der Käufer darf ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers Dritten keine Kenntnisse über technische oder kommerzielle Informationen weitergeben, die ihrer Natur nach vertraulich sind oder vom Verkäufer bei Vertragsabschluss oder später als vertraulich gekennzeichnet wurden.

15. Höhere Gewalt

15.1 Im Falle höherer Gewalt wird eine Partei von ihren Verpflichtungen befreit, solange die Situation der höheren Gewalt besteht. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor, wenn die Vertragserfüllung erheblich erschwert wird durch Ereignisse wie Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Terrorakte, behördliche Beschränkungen, Import- oder Exportverbote, Naturkatastrophen jeglicher Art, weit verbreitete oder lokale Arbeitskonflikte, Brand, Stromausfall, Computerviren oder ähnliche Ereignisse, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass die betroffene Partei bei Vertragsschluss vernünftigerweise mit diesen Ereignissen hätte rechnen müssen.

16. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

16.1 Alle Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, sind nach dänischem Recht vor dem Gericht in Kolding zu entscheiden.